Sicher wissen Sie es schon. Ab dem 3. Juli 2021 wird in Deutschland und der gesamten EU einheitlich geregelt: §33 Verpackungsgesetz, EWKVerbotsV, Richtlinie EU 2019/904. Dies betrifft nicht nur Einweg-Geschirr, Trinkhalme, Besteck etc., sondern auch viele andere nicht abbaubare Kunststoff-Produkte.
Bei Ihrer Suche nach gesetzeskonformen Alternativen können wir Sie gerne unterstützen. Seit geraumer Zeit schon registrieren wir für unseren Angebotsbereich viele Produkte, die umweltfreundlich und recyclebar, lebensmittelecht und wiederverwendbar sind.
Sagen Sie uns einfach einmal, wonach wir für Sie suchen sollen. Dieser kleine Schritt spart Ihnen viel Zeitaufwand, Stress und Mehrkosten.
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